Rückblick FreyUnternehmerAbend Mai 2019

Der FreyUnternehmerAbend zum Thema “Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz”. Den Arbeitgeber in die Pflicht genommen, war ein voller Erfolg.

Ein Gast sagte im Feedback-Gespräch: „In einer Stunde Vortrag wurden mir fundiert alle Fragen beantwortet und meine Problemstellungen gelöst. Wir haben dieses Thema schon wochenlang vor uns hergeschoben und nun weiß ich wie ich es anpacken und erledigen kann.“

Seit 01.01.2019 besteht eine neue Dokumentationspflicht, die zwingend für jeden Arbeitgeber ist! Es geht auch um die Risikoabwendung der Haftung von bestehenden und neuen Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge!

Michael Spletter erläuterte das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich eine komplette Änderung beschlossen. Die Arbeitgeber werden weitaus mehr als bisher in die Pflicht genommen! Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird nicht mehr als reine Zusatzrente angesehen, sondern wird unverzichtbarer Bestandteil, quasi das 2. Standbein, der gesetzlichen Altersrente.

Hier wird versucht die Rentenlücke zu stopfen und aufzustocken. Jeder Mitarbeiter, egal welche Branche, hat das Recht auf eine bAV und der Arbeitgeber hat die Pflicht jedem Mitarbeiter eine bAV mit 15 % zu bezuschussen!

Unsere Gäste nutzten die Expertenfragerunde und konnten so gleich Vorort in den Genuss der praxisnahen Tipps kommen. Nach Aussagen der Teilnehmer war gerade dieser direkte persönliche Kontakt und die individuelle Beantwortung sehr wertvoll und gewinnbringend.

Wir möchten auch Sie, die nicht am FreyUnternehmerAbend dabei sein konnten, für das Thema bAV sensibilisieren. Sprechen Sie aktiv Ihren Versicherungsberater an.